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Wesen und Eigenschaften von Software

Software ist vergegenständlichte, im voraus geleistete geistige Arbeit:.

  • Vergegenständlicht heißt: die Ergebnisse der geistigen menschlichen Tätigkeit liegen in Form eines Gegenstandes vor; hier in Form des auf dem Datenträger (CD-ROM, Magnetband, ...) gespeicherten Programms.
  • Im voraus geleistet meint: die Programmautoren erarbeiten z.B. ein Lösungsverfahren für die korrekte Trennung aller Deutschen Wörter in einem Textverarbeitungsprogramm. Damit ist im voraus, also bevor diese Tätigkeit überhaupt anfällt, schon für alle Schreiber, die mit diesem Textverarbeitungsprogramm arbeiten, die geistige Arbeit "korrektes Trennen DEUTSCHEr Wörter" geleistet. Dabei kann ein Softwareentwickler mitunter auf "im voraus" von Dritten entwickelte Algorithmen zurückgreifen.

weitere Eigenschaften von Software sind:.

  • StandardSoftware (im Gegensatz zu IndividualSoftware) wird nur einmalig erzeugt und kann dann mit verhältnismäßig geringen Kosten kopiert und verteilt werden und breite Wirkung entfalten; Kosten entstehen durch den Datenträger, Werbung, Herstellen von Schulungsunterlagen und durch etwaige Lizenzen.
  • Software verschleißt nicht durch Nutzung. Auch verbesserte Software (neue versionen) lässt die bisherigen Versionen nicht unbedingt veralten, solange sie ihren Zweck erfüllen.
  • Software ist austauschbar, aktualisierungsfähig, korrigierbar und erweiterbar, insbesondere dann, wenn Standards eingehalten und der Quellcode verfügbar ist.
  • Software tendiert dazu, um so mehr Fehler zu enthalten, je neuer und je komplexer sie ist. Außer bei Software von trivialem Funktionsumfang ist daher nicht von Fehlerfreiheit auszugehen. Fehler werden häufig erst nach Veröffentlichung einer neuen oder funktionserweiterten Software bekannt. Diese werden dann oftmals durch Veröffentlichung einer um die bekannt gewordenen Fehler bereinigten Softwareversion oder eines Patches behoben. Softwarefehler bezeichnet man auch als Bugs.
  • Der Beweis der Fehlerfreiheit ist in der Regel nicht zu erbringen. Nur bei formaler Spezifikation der Software ist der mathematische Beweis ihrer Korrektheit (Software) theoretisch überhaupt möglich.



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